Gewonnen…
So, das Eilverfahren haben wir schon mal gewonnen. Da ich kaum Neues beisteuern kann, verweise ich mal auf die Diskussion in der Blogosphäre.
Zum x-ten Mal müssen Gesetze unseres Verfassungsministers oder Maßnahmen von Bundesbehörden korrigiert werden. (Schade, dass hier das Verbot der geltungserhaltenden Reduktion nicht greift.) Ich erinnere nur an das Abschießen von Flugzeugen, die Postdurchsuchungen in Hamburg, die Kennzeichenfahndung, den Bundestrojaner, die Wohnraumüberwachung, den EU-Haftbefehl, die Sicherungsverwahrung. Demnächst kommt noch die digitale Patienakte und das BKA-Gesetz auf uns zu. Fällt Euch noch etwas ein?
Stellenausschreibung des ReferentInnenrates der HU
Ich bin verwirrt. Der ReferentInnenrat der Humboldt Universität gemeinsam mit der DGB-Jugend, ver.di und der GEW schreibt explizit eine Stelle für eine Studentin für die arbeitsrechtliche Anfangsberatung aus. Nun denke ich mir, dass gerade die sich doch perfekt im Arbeitsrecht auskennen müssten. Soweit ich mich aber erinnere, dürfen Arbeitsplätze nicht ausschließlich für Männer oder ausschließlich für Frauen ausgeschrieben werden, wenn das Geschlecht keine unverzichtbare Voraussetzung für die Tätigkeit ist. Dies war früher in den §§ 611a, 611b BGB geregelt und steht heute im Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz.
Die Grenzen waren damals sehr eng (mangelnde Körperkraft, Modell für Damenbekleidung, usw.). Im vorliegenden Fall sehe ich nicht, dass es sich unverzichtbar um eine Frau handeln muss. Vielleicht ist das einfach nur ein Test für die männlichen Bewerber? Oder liege ich völlig daneben?
Update: Ich nehme an, man beruft sich auf § 5 AGG. Merkwürdig aber, dass der Grund des Ausschlusses von Herren nicht einmal erwähnt ist.
Humanistische Union reicht erneut Verfassungbeschwerde gegen den großen Lauschangriff ein.
Am 3. März konnten Verfassungsfreunde ein Jubiläum feiern. Am 3. März 2004 hatte das Bundesverfassungsgericht auf Antrag u.a. von Burkhard Hirsch und Sabine Leutheusser-Schnarrenberger, beide Mitglieder des Beirates der Bürgerrechtsorganisation Humanistische Union, den Großen Lauschangriff in weiten Teilen für verfassungswidrig erklärt, da die gesetzliche Regelung in der Strafprozessordnung die Vorgaben des Grundgesetzes nicht einhielt, insbesondere nicht die Menschenwürde, nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts den höchsten Verfassungswert, ausreichend schützte.
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